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Duisburg, 17.06.2021

STADT MACHEN? HERAUSFORDERUNGEN DER ÖFFENTLICHKEITSBETEILIGUNG

Dass Bür­ge­rin­nen und Bür­ger die Ge­schi­cke ihrer Stadt durch ei­ge­nes Han­deln we­sent­lich prä­gen, ist nicht nur eine alte Idee. Es gab und gibt dafür durch­aus auch Bei­spie­le in der Pra­xis. Al­ler­dings trennt die heu­ti­ge Wirk­lich­keit der »Öf­fent­lich­keits­be­tei­li­gung« eine große Kluft vom weit­rei­chen­den Kon­zept der »Bür­ger­stadt«.

Der­zeit scheint es viel­fach nur noch um die Teil­ha­be an der Mei­nungs­bil­dung zu kom­mu­na­len Pla­nungs­pro­zes­sen zu gehen. Aber nicht nur wegen die­ser Ver­kür­zung einer alten Idee ist die heu­ti­ge Pra­xis zu kri­ti­sie­ren. Sie bleibt auch oft hin­ter selbst ge­setz­ten Ansprü­chen zu­rück. Das lässt an der viel­fach zu hö­ren­den For­de­rung „Je mehr Be­tei­li­gung, desto bes­ser“ zwei­feln.

Nimmt man etwa die in­halt­li­che Sub­stanz von Be­tei­li­gungs­pro­zes­sen als Grad­mes­ser für deren Glaub­wür­dig­keit, dann ist es damit oft nicht weit her. Um dies zu än­dern, wäre u.a. die klare Be­nen­nung von Ge­stal­tungs­spiel­räu­men, die of­fe­ne Aus­hand­lung von wi­der­strei­ten­den In­ter­es­sen, die Ver­mei­dung von zu star­ken Ver­ein­fa­chun­gen bei kom­ple­xen Fra­ge­stel­lun­gen etc. und die be­harr­li­che Ar­beit an der Her­aus­bil­dung einer kom­mu­ni­ka­ti­ven Kul­tur vor Ort von­nö­ten. So könn­te das Ver­ständ­nis von Stadt­ent­wick­lung als Ge­mein­schafts­auf­ga­be wie­der ge­stärkt wer­den.

Re­fe­rent: Prof. Dr. Klaus Selle ist Stadt­pla­ner und Stadt­for­scher und be­glei­tet Stadt­ent­wick­lungs­pro­zes­se mit der Netz­werk­Stadt – For­schung. Be­ra­tung. Kom­mu­ni­ka­ti­on GmbH in Schwer­te.

Ter­min: Diens­tag, 22. Juni 2021, 18:30 bis 20:00 Uhr

Ver­an­stal­tungs­ort: Das W – Zen­trum für ur­ba­nes Zu­sam­men­le­ben, Neuer Wall 2, 47441 Moers

Auch bei die­ser Prä­senz­ver­an­stal­tung ist eine vor­he­ri­ge An­mel­dung er­for­der­lich!

Laut Co­ro­na­schutz­ver­ord­nung NRW vom 26. Mai 2021 kön­nen Bil­dungs­ver­an­stal­tun­gen in ge­schlos­se­nen Räu­men wie­der statt­fin­den. Da so­wohl im Kreis Wesel als auch für NRW ins­ge­samt ak­tu­ell die In­zi­denz­stu­fe 1 gilt, kön­nen Bil­dungs­an­ge­bo­te in ge­schlos­se­nen Räu­men ohne Ne­ga­tiv­test­nach­weis be­zie­hungs­wei­se be­auf­sich­tig­ten Selbst­test durch­ge­führt wer­den. Wir wer­den wei­ter­hin den Min­dest­ab­s­tand von 1,5 m zwi­schen den Sitz­plät­zen ein­hal­ten. Es muss eine me­di­zi­ni­sche (OP- oder FFFP2-) Maske ge­tra­gen wer­den. Bei aus­rei­chen­der Lüf­tung kann die Maske am Sitz­platz ab­ge­legt wer­den. Die ein­fa­che Rü­ck­ver­folg­bar­keit (Name, Adres­se, Te­le­fon­num­mer oder Email) wird durch eine Teil­neh­men­den­lis­te am Ein­gang si­cher­ge­stellt.

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